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Mini-Sarg für das fehlgeborene Kind
Ein Projekt des Vereins Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister Schleswig-Holstein e.V.

Das Recht auf Bestattung

Ganz gleich, welche Urache es für den Tod ihres Kindes gibt, viele Paare empfinden weiterhin eine stille Verbundenheit mit ihrem Kind. Sie wünschen sich einen eigenen Ort für ihr Kind oder möchten ihr Kind in einer vorhandenen Familiengrabstätte beisetzen.

Sie als Eltern haben das Recht auf eine Bestattung Ihres Kindes, auch wenn es keiner Pflicht zur Bestattung unterliegt.

Das Besondere in diesem Fall ist, dass Sie für die Beisetzung auf die Dienste eines Bestattungsunternehmens verzichten können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Kind selber von der Klinik abholen und eine Beisetzung veranlassen. Dadurch können Sie erhebliche Kosten vermeiden.

Selbstverständlich können Sie einen Bestatter beauftragen, wenn Sie es wünschen.